Hausordnung
Regeln zum äußeren Erscheinungsbild
Regeln zum äußeren Erscheinungsbild
- Das Tragen von Bekleidung, welche die Zugehörigkeit zu extremen politischen Einstellungen demonstriert ist untersagt. Ebenso untersagt sind Kleidungsstücke mit Aufdrucken sexistischen, rassistischen oder beleidigenden Inhaltes.
- Die Kleidung muss dem schulischen Rahmen angemessen sein. Dies gilt insbesondere auch für Prüfungen und bei Feierlichkeiten