Schüler-und Elternvertretung

        • Schülermitwirkung

          Klassenschülersprecher & Stellvertreter

          Klasse 5                            Hania Jarzab & Mia Haus

          Klasse 6                            Vanessa Bercke & Theresa Jung

          Klasse 7                            Tim Tschorn & Marie Hofmann       

          Klasse 8                            Serafina Hofmann & Josie Wurmehl

          Klasse 9a                          Lyko Lottes & Mia Häßner

          Klasse 9b                          Josefin Neumann & Fabian Franz               

           

          § 8 ThürSchulO Klassensprecher

          Spätestens ab der Klassenstufe 3 wählen die Schüler einer Klasse zur Einübung demokratischer Verhaltensweisen einen Klassensprecher, der dazu ermutigt werden soll, die schulischen, gesellschaftspolitischen und sozialen Interessen seiner Mitschüler innerhalb der Schule wahrzunehmen und bei der Lösung von Konflikten im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken.

           


          Schulschülersprecher & Stellvertreter:

          Schulschülersprecher:   Fabian Franz (Klasse 8b)

          Stellvertreterin:              Serafina Hofmann (Klasse 7)

           


           

           

          § 9 ThürSchulO Schülermitwirkung

          (1) Zu den Rechten der Schülermitwirkung gehört es,

          1.

          in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),

          2.

          Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer, den Schulleiter und die Schulelternvertretung zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),

          3.

          auf Antrag eines betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen (Vermittlungsrecht),

          4.

          Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrern, beim Schulleiter und in der Schulkonferenz vorzubringen (Beschwerderecht),

          5.

          bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen mitzuberaten sowie

          6.

          zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.

          (2) Die Aufgaben der Schülermitwirkung werden insbesondere wahrgenommen durch

          1.

          die Klassen- oder Kurssprecher und ihre Stellvertreter,

          2.

          die Klassensprecherversammlungen,

          3.

          die Schülersprecher und ihre Stellvertreter,

          4.

          die Kreisschülersprecher und ihre Stellvertreter sowie

          5.

          die Landesschülersprecher und ihre Stellvertreter.