Hausordnung

        • Regeln der Schulgemeinschaft und des Unterrichts

        • Regeln der Schulgemeinschaft

          ·                    Im Umgang mit anderen Schülern und Personal ist ein respektvoller Umgang zu wahren. Die Ausdrucksweise ist angemessen.

          ·                    Das Schulhaus ist gemeinschaftlich sauber und ordentlich zu halten. Bei groben und mutwilligen Verstößen sind Ersatzleistungen/ Ersatzdienste zu leisten.

          ·                    Das Schulleben zeichnet sich durch Hilfsbereitschaft und Engagement aus.

          ·                    Zur Kommunikation zwischen Lehrern, Schülern und Eltern wird das Programm Edupage genutzt. Für Videokonferenzen dient die Thüringer Schulcloud.

           

          Regeln für den Unterricht

          ·                     Die Schule ist beim 1. Fehltag bis 8.00 Uhr zu informieren, spätestens am 3. Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern vorzulegen, nach dem 10. Fehltag ein ärztliches Attest.

          ·                     Im Krankheitsfall ist der versäumte Unterrichtsstoff, sowie Hausaufgaben selbstständig nachzuholen.

          ·                     Nach dem Vorklingeln warte ich vor dem entsprechenden Klassenraum.

          ·                     Während der Unterrichtszeit müssen die Jacken und eventuelle Kopfbedeckungen in der Garderobe abgelegt werden

          ·                     Zu Stundenbeginn sind alle Schüler und Lehrer der Schule pünktlich in den Fachräumen. Arbeits- und Unterrichtsmittel sind bereit gelegt.

          ·                     Sollte eine Lehrkraft nach 5 Minuten nicht erschienen sein, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.

          ·                     Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts untersagt. Trinken kann durch den Fachlehrer erlaubt werden.

          ·                     Toilettengänge während des Unterrichts sind nur in Ausnahmefällen möglich.

          ·                     Der Arbeitsplatz wird sauber und aufgeräumt verlassen.

          ·                     Nach Unterrichtsschluss bis zur Busabfahrt ist der Speiseraum als Aufenthaltsraum zu nutzen.