UNSERE ELTERNVERTRETUNG
Klassenelternsprecher und Stellvertreter
Klasse 5 Saskia Mutter & Doreen Könitzer
Klasse 6 Aline Füg & Silke Tschorn
Klasse 7 Lars Nichterlein & Tina Koch
Klasse 8a Lysann Häßner & Manuela Köber
Klasse 8b Christian Winter & Anke Franz
Klasse 9 Jessica Neumann & Isabel Eulenstein
Klasse 10 Evelin Müller & Anika Schart
Schulelternsprecher und Stellvertreter
Lysann Häßner und Aline Füg
§ 23 ThürSchulO Schulelternvertretung
Die Klassen- und Kurselternsprecher bilden die Schulelternvertretung.
§ 25 ThürSchulO Aufgaben
(1) Die Schulelternvertretung wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Aufgabe der Schulelternvertretung ist es,
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das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
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das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
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den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen oder Stammkurse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information oder zur Aussprache zu geben,
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Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
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durch gewählte Vertreter an der Beratung der Schulkonferenz teilzunehmen.
Die Schulelternvertretung wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist. Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches bedürfen der Zustimmung der Schulelternvertretung.
(2) Im Rahmen des Absatzes 1 nimmt der Klassen- oder Kurselternsprecher die Belange der Eltern der Schüler einer Klasse oder eines Stammkurses wahr.