• UNSERE ELTERNVERTRETUNG

           

          Klassenelternsprecher und Stellvertreter

           

          Klasse 5                               Saskia Mutter & Doreen Könitzer

          Klasse 6                               Aline Füg & Silke Tschorn

          Klasse 7                               Lars Nichterlein & Tina Koch

          Klasse 8a                             Lysann Häßner & Manuela Köber

          Klasse 8b                             Christian Winter &  Anke Franz

          Klasse 9                               Jessica Neumann & Isabel Eulenstein

          Klasse 10                             Evelin Müller & Anika Schart

           


          Schulelternsprecher und Stellvertreter

          Lysann Häßner und Aline Füg

                  


          § 23 ThürSchulO Schulelternvertretung

          Die Klassen- und Kurselternsprecher bilden die Schulelternvertretung.

           

           

          § 25 ThürSchulO  Aufgaben

          (1) Die Schulelternvertretung wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Aufgabe der Schulelternvertretung ist es,

          1.

          das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,

          2.

          das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,

          3.

          den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen oder Stammkurse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information oder zur Aussprache zu geben,

          4.

          Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,

          5.

          durch gewählte Vertreter an der Beratung der Schulkonferenz teilzunehmen.

          Die Schulelternvertretung wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist. Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches bedürfen der Zustimmung der Schulelternvertretung.

          (2) Im Rahmen des Absatzes 1 nimmt der Klassen- oder Kurselternsprecher die Belange der Eltern der Schüler einer Klasse oder eines Stammkurses wahr.