Klassenelternsprecher und Stellvertreter
Klasse 5 Aline Füg & Silke Tschorn
Klasse 6 Lars Nichterlein & Tina Koch
Klasse 7a Lysann Häßner & Manuela Köber
Klasse 7b Christian Winter & Anke Franz
Klasse 8 Jessica Neumann & Isabell Eulenstein
Klasse 9 Anika Schart & Evelyn Müller
Klasse 10 Gabriele Hoh & Katja Ziermann
Schulelternsprecher und Stellvertreter
Frau Aline Füg & Lysann Häßner
§ 23 ThürSchulO Schulelternvertretung
Die Klassen- und Kurselternsprecher bilden die Schulelternvertretung.
§ 25 ThürSchulO Aufgaben
(1) Die Schulelternvertretung wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Aufgabe der Schulelternvertretung ist es,
- 1.
-
das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
- 2.
-
das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
- 3.
-
den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen oder Stammkurse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information oder zur Aussprache zu geben,
- 4.
-
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- 5.
-
durch gewählte Vertreter an der Beratung der Schulkonferenz teilzunehmen.
Die Schulelternvertretung wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist. Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches bedürfen der Zustimmung der Schulelternvertretung.
(2) Im Rahmen des Absatzes 1 nimmt der Klassen- oder Kurselternsprecher die Belange der Eltern der Schüler einer Klasse oder eines Stammkurses wahr.