Hausordnung
Unsere Schule soll jedem Schüler ein ungestörtes Lernen ermöglichen.
Die folgenden Regeln sind für mich verbindlich, damit….
… jeder zur optimalen Leistung gelangen kann und
… jeder sich wohl fühlen kann, ohne einen anderen zu beeinträchtigen.
- Regeln der Schulgemeinschaft
- Im Umgang mit anderen Schülern und Personal ist ein respektvoller Umgang zu wahren. Die Ausdrucksweise ist angemessen.
- Das Schulhaus ist gemeinschaftlich sauber und ordentlich zu halten. Bei groben und mutwilligen Verstößen sind Ersatzleistungen/ Ersatzdienste zu leisten.
- Das Schulleben zeichnet sich durch Hilfsbereitschaft und Engagement aus.
- Zur Kommunikation zwischen Lehrern, Schülern und Eltern wird das Programm Edupage genutzt. Für Videokonferenzen dient die Thüringer Schulcloud.
- Regeln für den Unterricht
- Die Schule ist beim 1. Fehltag bis 8.00 Uhr zu informieren, spätestens am 3. Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern vorzulegen, nach dem 10. Fehltag ein ärztliches Attest.
- Im Krankheitsfall ist der versäumte Unterrichtsstoff, sowie Hausaufgaben selbstständig nachzuholen.
- Nach dem Vorklingeln warte ich vor dem entsprechenden Klassenraum.
- Während der Unterrichtszeit müssen die Jacken und eventuelle Kopfbedeckungen in der Garderobe abgelegt werden
- Zu Stundenbeginn sind alle Schüler und Lehrer der Schule pünktlich in den Fachräumen. Arbeits- und Unterrichtsmittel sind bereit gelegt.
- Sollte eine Lehrkraft nach 5 Minuten nicht erschienen sein, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.
- Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts untersagt. Trinken kann durch den Fachlehrer erlaubt werden.
- Toilettengänge während des Unterrichts sind nur in Ausnahmefällen möglich.
- Der Arbeitsplatz wird sauber und aufgeräumt verlassen.
- Nach Unterrichtsschluss bis zur Busabfahrt ist der Speiseraum als Aufenthaltsraum zu nutzen.
- Regeln für den Umgang mit Handys
- Handys werden vor Stundenbeginn ausgeschaltet und dürfen erst nach Stundenende wieder eingeschaltet werden. Die Handys sind im Schulranzen zu verstauen.
- In Ausnahmefällen entscheidet der Lehrer, ob Handys zu Unterrichtszwecken genutzt werden dürfen bzw. ebenso in Notfällen.
- In der Frühstücks- und Mittagspause ist die Handynutzung gestattet. Es dürfen keine Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Bei Verstoß wird das Handy eingezogen und der Schulleitung übergeben.
- Smartwatches sind während Leistungskontrollen abzulegen und in der Schultasche zu verstauen.
- Regeln für die Pausen
- In den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- In den Pausen ist auf eine angemessene Lautstärke und ein respektvolles Miteinander zu achten.
- Auf dem gesamten Schulgelände herrscht striktes Rauchverbot.
- Die Notfalltreppe ist nur im Notfall zu benutzen.
- Die Schüleraufsicht für Frühstücks- und Mittagspause wird von der aufsichtsführenden Lehrkraft ausgewählt.
- Den Anweisungen der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.
- Speiseraum
- Bei trockener Witterung verbringen die Schüler der Klassen 7-10 ohne Ausnahmen die Frühstückspause auf dem Schulhof. Die Klassen 5 und 6 dürfen im Speiseraum frühstücken.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen halten sich auf dem Schulhof auf.
- Nach dem Mittagessen werden die Tische von den Schülerinnen und Schülern abgewischt, die am Tisch gesessen haben.
- Schulhof
- Der Schulhof darf während der Pausen nicht verlassen werden.
- Die angrenzenden Grünanlagen dürfen nicht betreten werden.
- Das Werfen von Steinen, Flaschen und Schneebällen o.ä. ist untersagt.
- Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur während der Schulzeit gestattet.
- Flure
- In den Fluren sind die Garderoben zu nutzen. Jacken, Taschen und Rucksäcke werden nach der Unterrichtsstunde mit zum nächsten Fachraum genommen. Die Garderoben sind keine Lagerflächen.
- Es dürfen keine fremden Jacken, Rucksäcke oder Gegenstände entfernt werden.
- In den Fluren darf nicht gerannt werden.
- Die Flure sind keine Aufenthaltsräume, mit Ausnahme der Lerninseln, die leise zur Erledigung der Hausaufgaben genutzt werden können.
- Regeln zum äußeren Erscheinungsbild
- Das Tragen von Bekleidung, welche die Zugehörigkeit zu extremen politischen Einstellungen demonstriert ist untersagt. Ebenso untersagt sind Kleidungsstücke mit Aufdrucken sexistischen, rassistischen oder beleidigenden Inhaltes.
- Die Kleidung muss dem schulischen Rahmen angemessen sein. Dies gilt insbesondere auch für Prüfungen und bei Feierlichkeiten
- Regeln für den Schulweg
- Es gelten die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Es ist der direkte Schulweg zu nutzen, damit im Falle eines Unfalls die Versicherung den Schaden trägt.
- Bei Verspätung der Abfahrt des Schulbusses im Heimatort warte ich 30 Minuten ab planmäßiger Abfahrtszeit an der Bushaltestelle und benutze nach Möglichkeit Linienbusse. Bei Ausfall des Busses informiert ein Schüler die Schule. Extremwetterlagen sind davon ausgenommen.
Ich bin verpflichtet den Anweisungen der Lehrer und der Schüleraufsicht Folge zu leisten. Ich habe mit Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen nach §51 des Thüringer Schulgesetzes zu rechnen, wenn ich gegen diese Regeln verstoße (z .B . Elternmitteilung, Aufräumarbeiten zur Wiedergutmachung etc.).