FAQ

  • Häufige Fragen – Überblick

    In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Schulalltag. Informieren Sie sich über Krankmeldungen, Beurlaubungen und Fehlzeiten, den Ablauf von Unterricht und Organisation sowie die Nutzung von EduPage und die Noteneinsicht. Außerdem erhalten Sie Einblicke in Kommunikation und Elternkontakt, Sicherheit und Notfälle, Mitbestimmung, den Förderverein sowie unser schulisches Schutzkonzept und die Präventionsarbeit. So haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

    • Krankmeldung und Fehlzeiten
      • Krankmeldung und Fehlzeiten

      • 22.04.2026 18:12
      • Wie melden Sie Ihr Kind richtig krank? Wann ist eine Entschuldigung oder ein Attest notwendig und was passiert bei unentschuldigtem Fehlen? Hier finden Sie alle wichtigen Regelungen verständlich erklärt.
      • Krankmeldung

        Wie melde ich mein Kind richtig krank?
        Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Fehltag unverzüglich vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat oder über das schulische System (z. B. EduPage) krank.

        Bis wann muss die Krankmeldung erfolgen?
        Die Meldung muss am selben Tag vor Unterrichtsbeginn erfolgen.

        Muss ich zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung abgeben?
        Ja. Nach der Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich, insbesondere bei mehr als 3 Fehltagen.

        Ab wann wird ein ärztliches Attest verlangt?

        • Bei mehr als 10 Unterrichtstagen Krankheit kann ein Attest verlangt werden.
        • Bei häufigen Fehlzeiten kann die Schule auch früher ein Attest fordern.

        Was passiert, wenn mein Kind nicht entschuldigt fehlt?
        Unentschuldigtes Fehlen gilt als Verstoß gegen die Schulpflicht und kann schulische Maßnahmen nach sich ziehen.

         

        Wann muss mein Kind zu Hause bleiben und wie lange?
        Ihr Kind muss zu Hause bleiben, wenn es krank ist und am Unterricht nicht teilnehmen kann oder eine ansteckende Erkrankung vorliegt.

        • Bei Fieber oder akuter Erkrankung: mindestens bis zur vollständigen Genesung
        • Bei ansteckenden Krankheiten: gemäß Infektionsschutzgesetz (z. B. erst nach Abklingen der Symptome oder ärztlicher Freigabe)
        • Empfehlung: Ihr Kind sollte mindestens 48 Stunden symptomfrei (z. B. fieberfrei) sein, bevor es wieder die Schule besucht

        Im Zweifel entscheidet ein Arzt über die Schulfähigkeit.

        Hausregeln kranke Kinder

         

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  • Weitere Fragen?

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder die Klassenleitung.