• Vertrauenslehrer

          Herr Martin Just

          Frau Heike Pöhlmann


          § 15 ThürSchulO Vertrauenslehrer

          Die Klassensprecherversammlung wählt für jeweils ein Schuljahr mindestens zwei Lehrer als Vertrauenslehrer. Lehnt ein Lehrer die Annahme der Wahl ab oder scheidet ein Vertrauenslehrer aus dem Amt aus, so findet für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl statt.