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          Der Begriff Gemeinsamer Unterricht (GU) bedeutet, dass Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam an unserer Schule und gemeinsam in einer Klasse lernen. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der aus einem entsprechenden Gutachten hervorgeht, bekommen dabei besondere Unterstützung. Unter anderem werden sie gefördert durch einen individuellen Förderplan. Außerdem erhalten sie personelle Unterstützung durch die Lehrer/innen im GU.

           

          Sonderpädagogischer Förderbedarf

          Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn es beim Lernen oder in der Entwicklung ganz erhebliche Probleme gibt. Diese schwerwiegenden Probleme gehen nicht vorüber, sondern beeinträchtigen die schulische Entwicklung des Kindes/Jugendlichen umfassend und andauernd. Es kann ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht genügend gefördert werden. In einem Gutachten für das schulische Umfeld wird der sonderpädagogische Förderbedarf beschrieben. Dieser ergibt sich aus Beeinträchtigungen in folgenden Bereichen:

          • Sehen
          • Hören
          • körperliche und motorische Entwicklung
          • Lernen (Lernbehinderung)
          • Sprache
          • emotionale und soziale Entwicklung (Verhalten)
          • geistige Entwicklung
          • Autismus

           

          Sonderpädagogisches Gutachten

          Im Sonderpädagogischen Gutachten wird der Bereich des Förderbedarfs benannt (z.B. emotionale und soziale Entwicklung). Es werden konkrete, verbindliche Hinweise für die Förderung aufgelistet. Außerdem werden Festlegungen zu den schulischen Rahmenbedingungen getroffen, die der Schüler braucht, um erfolgreich zu lernen. Die Erstbegutachtung erfolgt durch das Schulamt in Zusammenarbeit mit den Lehrern und Sonderpädagogen der Regelschule. Jedes darauf folgende Schuljahr schreibt die Lehrer/in im GU an der Regelschule das Gutachten fort und bringt es so wieder auf den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes. Sie stellt fest, ob der Förderbedarf weiter bestehen bleibt bzw. zukünftig Veränderungen berücksichtigt werden müssen. Eine Begutachtung erfolgt nur mit Einverständnis der Eltern. Die enge Zusammenarbeit ist Voraussetzung für eine erfolgreiche sonderpädagogische Betreuung.


          Lehrer/innen  im GU (auch Förderlehrer/innen oder Sonderpädagogen)

          Die Regelschule kooperiert mit dem Kompetenz- und Beratungszentrum Schleiz. Von dort erhält sie in jedem Schuljahr eine variierende Anzahl Lehrerstunden zur sonderpädagogischen Betreuung hier vor Ort. Im Schuljahr 2016/17 sind Frau S. Dehmel und Frau A. Schneider als Lehrerinnen im Gemeinsamen Unterricht bei uns im Einsatz.

           

          Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgendem Link: www.gu-thue.de