• Klassenschülersprecher & Stellvertreter

          Klasse 5                            Marie Hofmann & Pius Schneider    

          Klasse 6                            Linus Lömpke &   Till Henniger

          Klasse 7a                          Robin Wetzel & Lily Köber     

          Klasse 7b                          Leonie Tschorn & Fabian Franz         

          Klasse 8                            Justin Schmidt & Josefin Neumann    

          Klasse 9                            Charlotte Schlegel-Alberti &  Maya Müller   

          Klasse 10                          Tristan Jung & Bennet Pasold    


          Schulschülersprecher & Stellvertreter:

           

           


          § 8 ThürSchulO Klassensprecher

          Spätestens ab der Klassenstufe 3 wählen die Schüler einer Klasse zur Einübung demokratischer Verhaltensweisen einen Klassensprecher, der dazu ermutigt werden soll, die schulischen, gesellschaftspolitischen und sozialen Interessen seiner Mitschüler innerhalb der Schule wahrzunehmen und bei der Lösung von Konflikten im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken.

           

          § 9 ThürSchulO Schülermitwirkung

          (1) Zu den Rechten der Schülermitwirkung gehört es,

          1.

          in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),

          2.

          Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer, den Schulleiter und die Schulelternvertretung zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),

          3.

          auf Antrag eines betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen (Vermittlungsrecht),

          4.

          Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrern, beim Schulleiter und in der Schulkonferenz vorzubringen (Beschwerderecht),

          5.

          bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen mitzuberaten sowie

          6.

          zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.

          (2) Die Aufgaben der Schülermitwirkung werden insbesondere wahrgenommen durch

          1.

          die Klassen- oder Kurssprecher und ihre Stellvertreter,

          2.

          die Klassensprecherversammlungen,

          3.

          die Schülersprecher und ihre Stellvertreter,

          4.

          die Kreisschülersprecher und ihre Stellvertreter sowie

          5.

          die Landesschülersprecher und ihre Stellvertreter.